SiGeKo

Sicherheitskoordination auf Ihren Baustellen.

Als externer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung übernehmen wir die gesetzlich geforderte Koordinationsfunktion — von der Entwurfsplanung bis zum letzten Gewerk.

Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet Bauherren, für Bauprojekte ab bestimmter Größe einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Dieser koordiniert die sicherheitstechnischen Maßnahmen zwischen allen beteiligten Gewerken — unabhängig von der Unternehmenshierarchie. Neptun übernimmt diese Funktion für Ihre Bauprojekte in Bayern und Norddeutschland.

Leistungsumfang

  • Koordination der SiGe-Maßnahmen in der Planungsphase — Einarbeitung in Planung und Entwurf
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) nach RAB 30 und RAB 31
  • Voranmeldung des Bauprojekts an die zuständige Behörde
  • Koordination der SiGe-Maßnahmen während der Ausführungsphase — Überwachung der Umsetzung
  • Abstimmung zwischen den beteiligten Unternehmen bei gleichzeitiger oder nacheinander folgender Tätigkeit
  • Aktualisierung und Übergabe der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

Rechtlicher Rahmen

Baustellenverordnung (BaustellV), Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 10, RAB 30, RAB 31, RAB 32). Die Pflicht zur Bestellung eines SiGeKo gilt für Baustellen, auf denen gleichzeitig oder nacheinander mehrere Unternehmen tätig sind oder die Ausführungsdauer voraussichtlich 30 Arbeitstage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind, oder wenn der Gesamtumfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet.

Standorte

Wir koordinieren Bauprojekte im Großraum München und Südbayern (Standort Taufkirchen) sowie im Raum Hamburg, Lüneburg und Norddeutschland (Standort Winsen an der Luhe). Bundesweite Einsätze auf Anfrage.

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