Arbeitssicherheit für Unternehmen ohne Werkhalle.
IT-Unternehmen, Ingenieurbüros, Zeitarbeitsfirmen, Beratungsunternehmen. Auch ohne Maschinenpark gilt die gesetzliche Pflicht zur Bestellung einer FASI — und auch im Büro gibt es Gefährdungen.
Dienstleistungsunternehmen unterschätzen oft den Aufwand für rechtskonforme Arbeitssicherheit. Bildschirmarbeitsplätze müssen nach ArbStättV beurteilt werden, psychische Gefährdungsbeurteilungen sind Pflicht, Home-Office-Arbeitsplätze sind zu erfassen. Bei Zeitarbeitsfirmen kommt die Koordination über Entleihbetriebe hinzu. Neptun übernimmt das vollständig — ohne Bürokratie-Overhead.
Typische Herausforderungen
- Bildschirmarbeitsplätze nach ArbStättV und Anhang 6 — Beurteilung, Dokumentation, Maßnahmen
- Psychische Gefährdungsbeurteilung — Arbeitsdichte, Zeitdruck, Unterbrechungen, Erreichbarkeit
- Home-Office und mobiles Arbeiten — Erfassung, Beurteilung, Handlungshilfen für Beschäftigte
- Ergonomie im Büro — Monitore, Stühle, Tische, Beleuchtung, Raumklima
- Multi-Site-Betreuung — Zeitarbeitsfirmen mit mehreren Niederlassungen, koordinierte Begehungen
- Koordination mit Entleihern — Abstimmung zur Betreuung von Leiharbeitnehmerinnen und -nehmern in Fremdbetrieben
Zuständige Berufsgenossenschaft
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) — für IT-Unternehmen, Zeitarbeit und die meisten Dienstleistungsunternehmen. Wir kennen die VBG-Branchenregeln und das DGUV-Vorschriften-Set für Büro- und Verwaltungstätigkeiten.
Rechtlicher Rahmen (Auswahl)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 (psychische Belastung), Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
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