Soziale Träger

Arbeitssicherheit für Einrichtungen mit Menschenarbeit.

Wohlfahrtsverbände, Kitas, Jugendeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Obdachlosenunterkünfte. Die Beschäftigten leisten täglich außerordentlich anspruchsvolle Arbeit — die Gefährdungsbeurteilung muss das abbilden.

Soziale Einrichtungen haben eine besondere Verantwortung für ihre Beschäftigten: Die Arbeit mit Menschen in schwierigen Lebenslagen ist physisch und psychisch belastend. Neptun betreut Träger aus Wohlfahrt, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe — und kennt die spezifischen Anforderungen dieser Branche, von der BGW bis zur besonderen Bedeutung der psychischen Gefährdungsbeurteilung.

Typische Herausforderungen

  • Psychische Gefährdungsbeurteilung — Emotionsarbeit, Konflikte mit Klientinnen und Klienten, Arbeitsdichte, Personalmangel
  • Gewaltprävention — Umgang mit Übergriffen von Klientinnen und Klienten: Prävention, Deeskalation, Nachsorge
  • Heben und Tragen — besonders in der Pflege und Eingliederungshilfe: Patientenlifter, ergonomische Arbeitsmittel
  • Biologische Arbeitsstoffe — Infektionsschutz in Kitas, Pflegeeinrichtungen und Obdachlosenunterkünften
  • Mehrere dezentrale Standorte — koordinierte Betreuung über alle Einrichtungen eines Trägers hinweg
  • Erste Hilfe und Notfallorganisation — besondere Anforderungen bei vulnerablen Zielgruppen

Zuständige Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) — je nach Träger und Region. Wir kennen beide Systeme und berücksichtigen Präventionsleistungen und Förderprogramme in der Beratung.

Rechtlicher Rahmen (Auswahl)

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 (psychische Belastung), Biostoffverordnung (BioStoffV), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Lasthandhabungsverordnung (LasthandhabV), DGUV Information 206-003 (psychische Belastung).

Referenz

Diakonie in München und Oberbayern — langjährige Betreuung über mehrere Einrichtungen hinweg.

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