Bau und Handwerk

Arbeitssicherheit auf der Baustelle und im Betrieb.

Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Gebäudedienstleister. Absturzgefahr, Gefahrstoffe und körperliche Belastungen gehören zum Alltag — wir sorgen dafür, dass die gesetzlichen Pflichten erfüllt sind.

Bau- und Handwerksbetriebe haben eine der höchsten Unfallquoten aller Branchen. Absturzgefahr, Gefahrstoffe wie Asbest und Quarzstaub, Lärm- und Vibrationsbelastung, wechselnde Arbeitsorte — die Anforderungen sind hoch. Neptun betreut Betriebe aus dem Bau- und Handwerkssektor und übernimmt auf Wunsch auch die SiGeKo-Funktion nach Baustellenverordnung.

Typische Herausforderungen

  • Absturzgefahr — Dacharbeiten, Gerüste, Gruben: Gefährdungsbeurteilung, Schutzkonzept, Unterweisungen
  • Gefahrstoffe auf Baustellen — Asbest, Quarzstaub (GefStoffV, TRGS 519, TRGS 559): Expositionsermittlung, Schutzmaßnahmen
  • Lärm und Vibrationen — Messungen, Lärmkartierung, Hand-Arm- und Ganzkörper-Vibrationen
  • Wechselnde Arbeitsorte — koordinierte Betreuung über Baustellen, Betrieb und Kundeneinsätze hinweg
  • Persönliche Schutzausrüstung — Auswahl, Bereitstellung, Unterweisung, Prüfung
  • SiGeKo-Funktion nach BaustellV — für Projekte mit mehreren Gewerken (siehe Leistung SiGeKo)

Zuständige Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Die BG BAU hat umfangreiche Präventionsangebote, Förderprogramme und Branchenregeln — wir nutzen diese gezielt für Ihre Betreuung.

Rechtlicher Rahmen (Auswahl)

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 519 (Asbest), TRGS 559 (Mineralischer Staub), Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), Baustellenverordnung (BaustellV), PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV).

SiGeKo-Leistung

Für Bauprojekte, bei denen mehrere Unternehmen gleichzeitig tätig sind, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach BaustellV Pflicht. Mehr zur SiGeKo-Leistung.

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