Arbeitssicherheit auf der Baustelle und im Betrieb.
Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Gebäudedienstleister. Absturzgefahr, Gefahrstoffe und körperliche Belastungen gehören zum Alltag — wir sorgen dafür, dass die gesetzlichen Pflichten erfüllt sind.
Bau- und Handwerksbetriebe haben eine der höchsten Unfallquoten aller Branchen. Absturzgefahr, Gefahrstoffe wie Asbest und Quarzstaub, Lärm- und Vibrationsbelastung, wechselnde Arbeitsorte — die Anforderungen sind hoch. Neptun betreut Betriebe aus dem Bau- und Handwerkssektor und übernimmt auf Wunsch auch die SiGeKo-Funktion nach Baustellenverordnung.
Typische Herausforderungen
- Absturzgefahr — Dacharbeiten, Gerüste, Gruben: Gefährdungsbeurteilung, Schutzkonzept, Unterweisungen
- Gefahrstoffe auf Baustellen — Asbest, Quarzstaub (GefStoffV, TRGS 519, TRGS 559): Expositionsermittlung, Schutzmaßnahmen
- Lärm und Vibrationen — Messungen, Lärmkartierung, Hand-Arm- und Ganzkörper-Vibrationen
- Wechselnde Arbeitsorte — koordinierte Betreuung über Baustellen, Betrieb und Kundeneinsätze hinweg
- Persönliche Schutzausrüstung — Auswahl, Bereitstellung, Unterweisung, Prüfung
- SiGeKo-Funktion nach BaustellV — für Projekte mit mehreren Gewerken (siehe Leistung SiGeKo)
Zuständige Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Die BG BAU hat umfangreiche Präventionsangebote, Förderprogramme und Branchenregeln — wir nutzen diese gezielt für Ihre Betreuung.
Rechtlicher Rahmen (Auswahl)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 519 (Asbest), TRGS 559 (Mineralischer Staub), Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), Baustellenverordnung (BaustellV), PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV).
SiGeKo-Leistung
Für Bauprojekte, bei denen mehrere Unternehmen gleichzeitig tätig sind, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach BaustellV Pflicht. Mehr zur SiGeKo-Leistung.
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