NEPTUN Umwelt- und Arbeitsschutz
Brandschutz

Ihr externer Brandschutzbeauftragter.

Brandschutz ist kein Papiertiger. Wir sorgen dafür, dass Ihre Brandschutzordnung aktuell ist, Ihre Mitarbeiter geschult sind und Evakuierungen geübt werden.

Als externer Brandschutzbeauftragter übernehmen wir die organisatorische Verantwortung für den Brandschutz in Ihrem Betrieb. Von der Brandschutzordnung über die Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer bis zur Evakuierungsübung — alles aus einer Betreuung, koordiniert mit der sicherheitstechnischen Betreuung.

Leistungsumfang

  • Externer Brandschutzbeauftragter — Bestellung und laufende Betreuung
  • Brandschutzordnungen nach DIN 14096 — Teil A, B und C
  • Evakuierungsübungen — Planung, Durchführung und Auswertung
  • Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV Information 205-023
  • Flucht- und Rettungspläne — Erstellung und Aktualisierung
  • Brandschutzkonzept-Beratung — Unterstützung bei der Umsetzung baulicher und organisatorischer Maßnahmen

Rechtlicher Rahmen

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ASR A2.2, DGUV Information 205-023. Ab einer bestimmten Betriebsgröße und Gefährdungslage ist ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen.

Standorte

Brandschutzbetreuung an beiden Standorten: München/Taufkirchen (PLZ 80–86) und Winsen an der Luhe (PLZ 20–22).

Bereit für einen Berater, der Ihren Betrieb kennt?

Kostenlose Erstberatung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.